08.03.2018 — CDU gegen Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

12. März 2018

Sehr geehrte Damen und Her­ren,
liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

der Bun­destag wird in den näch­sten Wochen wieder über die Abschaf­fung des Wer­be­ver­bots für Schwanger­schaftsab­brüche im §219a Strafge­set­zbuch (StGB) debat­tieren. Linke, Grüne, FDP und lei­der auch die SPD wollen das bish­erige Wer­be­ver­bot kip­pen. Ins­beson­dere der Antrag der SPD wirft Fra­gen auch in unser­er Partei auf.

Fakt ist, dass die SPD einen entsprechen­den Geset­zen­twurf schon im Dezem­ber 2017 vorgelegt hat, also vor unseren Koali­tionsver­hand­lun­gen. Eine Behand­lung im Bun­destag auf Ini­tia­tive der SPD ist bis­lang nicht erfol­gt, weil während der Koali­tionsver­hand­lun­gen nach ein­er gemein­samen Lösung gesucht wurde. Eine solche wäre aber nur möglich gewe­sen, wenn wir uns als CDU auf einen inhaltlich faulen Kom­pro­miss ein­ge­lassen hät­ten. Dies haben wir bewusst nicht getan, weil das Konzept zum Schutz unge­bore­nen Lebens, dessen Bestandteil auch das Wer­be­ver­bot im §219a StGB ist, nicht verän­dert wer­den soll und darf.

Unge­borenes Leben hat eine eigene Recht­squal­ität. Es ist ver­fas­sungsrechtlich geschützt. Schwanger­schaftsab­brüche sind nach wie vor rechtswidrig, auch wenn sie in bes­timmten Fällen straf­frei gestellt wer­den. Ein Abbruch ist auch für die betrof­fe­nen Frauen eine schwere Entschei­dung und ein schw­er­wiegen­der Ein­griff. Deshalb haben wir die Pflicht zur umfassenden Beratung. Deshalb darf der, der berät, nicht den Abbruch vornehmen. Deshalb ist ein Schwanger­schaftsab­bruch keine nor­male medi­zinis­che Dien­stleis­tung, für die in Anzeigen oder über das Inter­net gewor­ben wer­den darf. Diese klare Hal­tung wer­den wir auch im Bun­destag und bei den Diskus­sio­nen und Abstim­mungen vertreten.

Dort wird sich zeigen, wer von den Abge­ord­neten das bewährte Lebenss­chutzkonzept in aller Kon­se­quenz trägt und wer nicht. Die Ini­tia­tiv­en von Linken, Grü­nen und SPD brauchen Stim­men aus dem bürg­er­lichen Lager, um eine Mehrheit zu bekom­men. Aus der CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion wird es keine Unter­stützung geben.

Wenn es um den Schutz unge­bore­nen Lebens geht, scheut die CDU keine Diskus­sion. Nicht inner­halb und nicht außer­halb des Par­la­ments. Deshalb wollen wir diese Debat­te offen­siv ange­hen. In der Anlage übersenden wir Ihnen ein Argu­men­ta­tion­spa­pi­er sowie eine Pressemit­teilung, um in den örtlichen Medi­en für die Beibehal­tung des Wer­be­ver­bots für Schwanger­schaftsab­brüche ein­treten zu kön­nen.

Mit fre­undlichen Grüßen
Ihre
Annegret Kramp-Kar­ren­bauer

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