Vortrag über „Erbrecht und Nießbrauch“
Zusammen mit dem CDU-Ortsverband Langenlonsheim hatte der CDU-Gemeindeverband Langenlonsheim-Stromberg im Rahmen einer Wahlveranstaltung zu einem Vortrag zum Thema „Erbrecht und Nießbrauch“ in den Gutshof Höhn-Zimmermann eingeladen.
Gemeindeverbandsvorsitzender Peter Schmitt begrüßte MdL Dr. Helmut Martin und Rechtsanwalt Wunibald Böhmer aus Guldental und Kreisvorsitzender der Mittelstandsvereinigung der CDU (MIT), den man für diesen Vortrag hatte gewinnen können. Das Thema „Erbrecht und Nießbrauch“ lockte an diesem Abend eine Menge interessierter Personen – auch über die Grenze des Landkreises hinaus – nach Langenlonsheim.
MdL Dr. Helmut Martin begrüßte seinerseits die Gäste. U. a. berichtete er darüber, dass – obwohl er als Jurist eher nicht dafür ist, das Grundgesetz zu ändern – er es für wichtig erachtet, dass das „Recht auf Ernährung“ jüngst im GG verankert wurde. Während ein technisches Problem behoben werden sollte, blieb ihm genügend Zeit, zu diesem Thema etwas weiter auszuholen, und beantwortete z. B. die Frage nach den Konsequenzen. Dabei erläuterte er auch, warum jeder Mensch das Recht auf angemessene, ausreichende und gesunde Nahrung hat – so, wie es auch im „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ festgelegt ist.
RA Böhmer hatte eine Präsentation mit Folien vorbereitet, doch er musste seinen Vortrag an diesem Abend notgedrungen ohne technische Unterstützung halten. Damit man ein Gefühl fürs Thema bekam, wurden zunächst allgemeine Daten zum Erbrecht aufgezählt. Darunter waren u. a. die Privatvermögenswerte, die wohl in den nächsten Jahren hierzulande vererbt werden, die von Staat zu erwartenden Steuereinnahmen, und die Tatsache, dass nur etwa 1/4 der Bundesbürger über ein Testament verfügen, wovon kaum welche rechtsgültig formuliert sein dürften. Als nächstes wurden die Grundzüge des Erbrechts aufgezählt und erklärt, wie und wo Erbrecht und Erbfolge geregelt sind.
Anschließend ging RA Böhmer auf das Verwandtenerbrecht ein und zählte mögliche Erbfolgevarianten und Probleme bei Erbengemeinschaften auf. Interessant war dann die Erläuterung beim Sondererbrecht für Ehegatten, die Unterschiede zwischen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung sowie grundsätzlich die Unterscheidung zwischen Testament und Erbvertrag.
Im Zusammenhang mit dem sog. „Berliner Testament“ kamen viele Frage aus dem Publikum. Die Antwort war einfach: RA Böhmer leitete hierzu zum 2. Teil des Vortrages über, nämlich zu Nießbrauch, Wohnrecht und vorgenommene Erfolge. Hier wurden die Gestaltungsformen und der steuerliche Aspekt dargestellt sowie Vor- und Nachteile erklärt.
Zum Abschluss einer gelungenen und interessanten Veranstaltung überreichte Peter Schmitt seinen Gästen ein Weinpräsent.
Dr. Helmut Martin hat ebenfalls einen Artikel über diesen Abend veröffentlicht. Sie finden ihn auch auf Seite 9-10 der MartinsMail vom 28.05.2024.
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