Vortrag über “Erbrecht und Nießbrauch”

15. Mai 2024

Zusam­men mit dem CDU-Ortsver­band Lan­gen­lon­sheim hat­te der CDU-Gemein­de­ver­band Lan­gen­lon­sheim-Stromberg im Rah­men ein­er Wahlver­anstal­tung zu einem Vor­trag zum The­ma “Erbrecht und Nießbrauch” in den Gut­shof Höhn-Zim­mer­mann ein­ge­laden.

Gemein­de­ver­bandsvor­sitzen­der Peter Schmitt begrüßte MdL Dr. Hel­mut Mar­tin und Recht­san­walt Wuni­bald Böh­mer aus Gulden­tal und Kreisvor­sitzen­der der Mit­tel­standsvere­ini­gung der CDU (MIT), den man für diesen Vor­trag hat­te gewin­nen kön­nen. Das The­ma “Erbrecht und Nießbrauch” lock­te an diesem Abend eine Menge inter­essiert­er Per­so­n­en — auch über die Gren­ze des Land­kreis­es hin­aus — nach Lan­gen­lon­sheim.

MdL Dr. Hel­mut Mar­tin begrüßte sein­er­seits die Gäste. U. a. berichtete er darüber, dass — obwohl er als Jurist eher nicht dafür ist, das Grundge­setz zu ändern — er es für wichtig erachtet, dass das “Recht auf Ernährung” jüngst im GG ver­ankert wurde. Während ein tech­nis­ches Prob­lem behoben wer­den sollte, blieb ihm genü­gend Zeit, zu diesem The­ma etwas weit­er auszu­holen, und beant­wortete z. B. die Frage nach den Kon­se­quen­zen. Dabei erläuterte er auch, warum jed­er Men­sch das Recht auf angemessene, aus­re­ichende und gesunde Nahrung hat – so, wie es auch im “Inter­na­tionalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kul­turelle Rechte” fest­gelegt ist.

(v.re.n.li.): Dr. Hel­mut Mar­tin, Peter Schmitt, RA Wuni­bald Böh­mer und Jür­gen Schwarz, Rüm­melsheim.

RA Böh­mer hat­te eine Präsen­ta­tion mit Folien vor­bere­it­et, doch er musste seinen Vor­trag an diesem Abend notge­drun­gen ohne tech­nis­che Unter­stützung hal­ten. Damit man ein Gefühl fürs The­ma bekam, wur­den zunächst all­ge­meine Dat­en zum Erbrecht aufgezählt. Darunter waren u. a. die Pri­vatver­mö­genswerte, die wohl in den näch­sten Jahren hierzu­lande vererbt wer­den, die von Staat zu erwartenden Steuere­in­nah­men, und die Tat­sache, dass nur etwa 1/4 der Bun­des­bürg­er über ein Tes­ta­ment ver­fü­gen, wovon kaum welche rechts­gültig for­muliert sein dürften. Als näch­stes wur­den die Grundzüge des Erbrechts aufgezählt und erk­lärt, wie und wo Erbrecht und Erb­folge geregelt sind.

Anschließend ging RA Böh­mer auf das Ver­wandtener­brecht ein und zählte mögliche Erb­fol­gevari­anten und Prob­leme bei Erbenge­mein­schaften auf. Inter­es­sant war dann die Erläuterung beim Son­dererbrecht für Ehe­gat­ten, die Unter­schiede zwis­chen Zugewin­nge­mein­schaft und Gütertren­nung sowie grund­sät­zlich die Unter­schei­dung zwis­chen Tes­ta­ment und Erb­ver­trag.

Im Zusam­men­hang mit dem sog. “Berlin­er Tes­ta­ment” kamen viele Frage aus dem Pub­likum. Die Antwort war ein­fach: RA Böh­mer leit­ete hierzu zum 2. Teil des Vor­trages über, näm­lich zu Nießbrauch, Wohn­recht und vorgenommene Erfolge. Hier wur­den die Gestal­tungs­for­men und der steuer­liche Aspekt dargestellt sowie Vor- und Nachteile erk­lärt.

Zum Abschluss ein­er gelun­genen und inter­es­san­ten Ver­anstal­tung über­re­ichte Peter Schmitt seinen Gästen ein Wein­präsent.

Dr. Hel­mut Mar­tin hat eben­falls einen Artikel über diesen Abend veröf­fentlicht. Sie find­en ihn auch auf Seite 9–10 der Mar­tins­Mail vom 28.05.2024.

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